Insolvenzrecht
Wir beraten und vertreten Sie im Insolvenzrecht, und zwar von der
Beurteilung der Schuldensituation bis hin zu einem außergerichtlichen
Schulden- bereinigungsverfahren und einer sich eventuell anschließenden
Privatinsolvenz als auch in Regelinsolvenzverfahren.
Gern vertreten wir Sie auch in dem gesamten Insolvenzverfahren.
Wir nehmen uns Zeit, um die Schuldensituation gemeinsam mit Ihnen zu
durchleuchten und den für Sie besten Weg aus den Schulden heraus
aufzuzeigen und Sie dabei kompetent zu unterstützen.
Seit 1999 wird das Verbraucherinsolvenzverfahren durch die Insolvenzordnung (Ins0) geregelt.
Zur Durchführung des Verfahrens sind ausschließlich Anwälte und Schuldner- beratungsstellen berechtigt.
Verfahren:
Im Außergerichtlichen Einigungsversuch muss der Schuldner seinen Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan vorlegen. Wird hier eine Einigung (Insolvenzvergleich) erzielt, entfällt das weitere Verfahren. Wird dieser Plan von mindestens einem Gläubiger abgelehnt, so gilt der Plan als gescheitert. Hierüber wird dem Schuldner eine Bescheinigung ausgestellt; diese ist Grundlage zum Insolvenzeröffnungsantrag beim zuständigen Insolvenzgericht.
Im Gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren wird der Plan vom Insolvenzgericht geprüft und an die Gläubiger verschickt. Stimmen mindestens die Hälfte der Gläubiger zu (nach Anzahl der Gläubiger und Forderungshöhe), so hat das Gericht die Möglichkeit, die Zustimmung der ablehnenden Gläubiger auf Antrag der verschuldeten Person zu ersetzen.
Nach Vollzug wird ein Insolvenzverwalter/eine Insolvenzverwalterin eingesetzt, an welche(n) der Schuldner/die Schuldnerin für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens sein/ihr pfändbares Vermögen abtritt, welches dann durch diese(n) verwaltet wird. Diese(r) verteilt die Beträge gemäß der Quote der Verteilungsliste an die Gläubiger. Sind 36 Monate vergangen, erteilt das Gericht auf Antrag des Schuldners die Restschuldbefreiung.
Für einen Termin halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
Lohn-/Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate
bzw. aktueller Arbeitslosengeldbescheid
bzw. aktueller ALG-II-Bescheid
bzw. aktueller SGB-II-Bescheid
Mietvertrag
Unterlagen zu Gläubigeransprüchen
Unterlagen zu eingeleiteten Zwangsvollstreckungsversuchen der letzten 3 Monate Unterlagen über den Besitz eines Fahrzeugs