jsutitia

Insolvenzrecht

 

Wir beraten und vertreten Sie im Insolvenzrecht, und zwar von der Beurteilung der Schuldensituation bis hin zu einem außergerichtlichen Schulden- bereinigungsverfahren und einer sich eventuell anschließenden Privatinsolvenz als auch in Regelinsolvenzverfahren.

Gern vertreten wir Sie auch in dem gesamten Insolvenzverfahren.

Wir nehmen uns Zeit, um die Schuldensituation gemeinsam mit Ihnen zu durchleuchten und den für Sie besten Weg aus den Schulden heraus aufzuzeigen und Sie dabei kompetent zu unterstützen.



Seit 1999 wird das Verbraucherinsolvenzverfahren durch die Insolvenzordnung (Ins0) geregelt.

 

Zur Durchführung des Verfahrens sind ausschließlich Anwälte und Schuldner- beratungsstellen berechtigt.

 

Verfahren:

 

Im Außergerichtlichen Einigungsversuch muss der Schuldner seinen Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan vorlegen. Wird hier eine Einigung (Insolvenzvergleich) erzielt, entfällt das weitere Verfahren. Wird dieser Plan von mindestens einem Gläubiger abgelehnt, so gilt der Plan als gescheitert. Hierüber wird dem Schuldner eine Bescheinigung ausgestellt; diese ist Grundlage zum Insolvenzeröffnungsantrag beim zuständigen Insolvenzgericht.

 

Im Gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren wird der Plan vom Insolvenzgericht geprüft und an die Gläubiger verschickt. Stimmen mindestens die Hälfte der Gläubiger zu (nach Anzahl der Gläubiger und Forderungshöhe), so hat das Gericht die Möglichkeit, die Zustimmung der ablehnenden Gläubiger auf Antrag der verschuldeten Person zu ersetzen.

 

Nach Vollzug wird ein Insolvenzverwalter/eine Insolvenzverwalterin eingesetzt, an welche(n) der Schuldner/die Schuldnerin für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens sein/ihr pfändbares Vermögen abtritt, welches dann durch diese(n) verwaltet wird. Diese(r) verteilt die Beträge gemäß der Quote der Verteilungsliste an die Gläubiger. Sind 36 Monate vergangen, erteilt das Gericht auf Antrag des Schuldners die Restschuldbefreiung.

 

Für einen Termin halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

 

Lohn-/Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate

bzw. aktueller Arbeitslosengeldbescheid

bzw. aktueller ALG-II-Bescheid

bzw. aktueller SGB-II-Bescheid

Mietvertrag

Unterlagen zu Gläubigeransprüchen

Unterlagen zu eingeleiteten Zwangsvollstreckungsversuchen der letzten 3 Monate Unterlagen über den Besitz eines Fahrzeugs